Die Stadt Wuppertal hat eine neue Planung verabschiedet, die sich nach wie vor als problematisch erweist.
Nachdem zunächst trotz der zahlreichen Stellungnahmen gar nichts berücksichtigt wurde (Stand 05/2020), wurde der Bebauungsplan zunächst mit Beschluss vom 01.12.2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt, später dann am 10.05.2022 endgültig durch das Oberverwaltungsgericht NRW für unwirksam erklärt.
Bereits einige Tage später, am 08.12.2021 nahm die Stadtverwaltung gegenüber dem Stadtrat Stellung: man habe keine Fehler bei der Entwässerung gemacht, das Oberverwaltungsgericht läge falsch, es seien nur unwesentliche Dinge (Vertragsgestaltung) zu verändern, man wolle dies in einem sogenannten Ergänzenden Verfahren erledigen (siehe Heilung: Probleme des Ergänzenden Verfahrens am August-Jung-Weg).
Der Weg war früh vorgezeichnet, ohne dass man sich in den wenigen Arbeitstagen dazwischen hat fachlich beraten lassen können. Die Stadtverwaltung ist eben nicht dafür bekannt, bei Fehlererkennung eine Kehrwende zu vollziehen. Nach fachlicher Meinung wäre ein „Reset“ und konzeptionelle Neuplanung zielführender gewesen. Dafür hätte man jedoch eingestehen müssen, dass die vorherige Planung mangelhaft war. Wie mangelhaft diese war, wird indes aus Entwässerungskonzept (Pecher 09/2022) deutlich, das zunächst mit der Simulation der seitens der Stadt und der Wuppertaler Stadtwerke zurückgelassenen Planung beginnt (siehe WSW-Planung 2020: Dieser Schaden wäre entstanden)
Aufgrund des immensen politischen Drucks veröffentlichte man bereits am 12.05.2022 neue Beschlussunterlagen, die dass aber nochmals zurückgezogen werden mussten (Gericht stellte zusätzlich fest: Klimagutachten veraltet). Fachbehörden wie z.B. die Untere Wasserbehörde wurden aus zeitlichen gar nicht mehr komplett involviert (siehe So läuft Planung in Wuppertal: mangelnde Beteiligung von Fachbehörden).
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Sand? Oder doch eher Lehm?
Die ersten Erschließungsmaßnahmen haben begonnen. Dabei hat man (unfreiwillig) einen weiteren Großflächen-Sickerversuch vorgenommen. Bislang wurde zwar großflächig in 2004 (systematisch über die Fläche verteilt) getestet, Ergebis: überwiegend keine Versickerung, In 2022 wurden dann einige wenige zusätzliche Probestellen neu erkundet, bei
Simulation: drei wesentliche Stellschrauben, dreimal gedreht – oder sogar viermal?
Die Entwässerungsplanung hat verschiedene Eingangsparameter, die beeinflusst werden können. Maßgeblich Faktoren im Modell und der Simulation sind die Flächenansätze, Versickerungsansätze und Regenmenge. Für das Modell nehmen folgende Eingangsparameter erheblichen Einfluß: Die Flächen (insbesondere der befestigten Flächen wie Dach, Terrasse, Zufahrt) schaffen
Simulation: mindestens 35.548,28 EUR zu Lasten aller Wuppertaler
Die Stadt Wuppertal hat kein Geld. Themen wie die "Goldenen Bänke" stehen in der Öffentlichkeit und verursachen Unverständnis, obwohl ein Großteil des Investitionsbetrags aus Landesmitteln gefördert wurde. Hinter den Kulissen passieren aber in der Hinsicht auch etwas kuriose Dinge. So
So läuft Planung in Wuppertal: mangelnde Beteiligung von Fachbehörden
Das Entwässerungsthema ist ein sehr wichtiges am August-Jung-Weg. Dennoch läuft es hinter den Kulissen mehr 'drunter und drüber' wie der nun vorliegende Schriftverkehr zwischen der Unteren Wasserbehörde und der Bauleitplanung eindrucksvoll belegt: Nur in einer Videokonferenz beschloss man dann noch
Heilung: Probleme des Ergänzenden Verfahrens am August-Jung-Weg
Anfang Dezember 2021 wurde der damalige Bebauungsplan durch das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Bereits wenige Tage nach dem Beschluss veröffentlichte die Stadtverwaltung eine Stellungnahme für die Politik: man habe keine offensichtlichen Fehler gemacht die Entwässerung sei einfach
Überflutungsnachweis: nur ein Teil der Sicherheit, aber keine Zusatzsicherheit
Die Behauptung, dass der Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 eine Zusatzsicherheit schafft. Das ist falsch! Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 (ÜN) Grundsätzlich gilt, dass Regenereignisse bis zu einer 30-jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit zu keinen Übertritten auf Nachbargrundstücke führen dürfen. Bei diesem Grundsatz ist es
Simulation: Kunstgriff im Modell? Wälle höher als 50 cm?
Zum Schutz der Unterlieger soll ein Wall errichtet werden, der 50 cm hoch ist. In den nun im Juni 2023 veröffentlichten Simulationsplänen taucht im Bereich der Wälle an vielen Stellen eine dunkelrote Einfärbung auf. Dunkelrot bedeutet nach der Plan-Legende einen
Simulation: Dachentwässerung falsch und unerforscht im Modell verankert!
Dachrinnen können tatsächlich nicht so viel aufnehmen, wofür sie bemessen (geplant) wurden. In der Forschungsarbeit aus 2021 wird erläutert, dass die tatsächliche Leistung der Dachrinnen noch erforscht werden muss. Der Ansatz der Bemessung dieser Rinnen nach DIN 1986-100 ist recht
Planung mit dysfunktionalem Modell
Zu Planung wurde der gesamte Bereich durch ein Planungsbüro am Computer 'modelliert' (nachgebaut) und eine Simulation mit verschiedenen Regenmengen am Rechner durchgeführt. Hierfür hat die Stadt bzw. die beauftragte WSW mindestens 35.548,28 EUR ausgegeben (lt. damaligem Angebot, bis heute wahrscheinlich
Überflutungsnachweis: Keine zwangsläufige Errichtung von Schutzwällen
Die Stadt behauptet, dass der Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 zwangsläufig die Errichtung von Wällen erfordert. Das ist falsch! Überflutungsnachweise nach DIN 1986-100 haben ein Ziel: Den Nachweis der schadlosen Überflutung des eigenen Grundstücks bei einem 30-jährlichen 5-Minuten-Regen. (Details hierzu unter Überflutungsnachweis:
Häufigkeiten von Regenereignissen: lokal unterschätzt!
Jeder kennt den Begriff "Jahrhundertregen": ein Regen, der statistisch einmal in 100 Jahren vorkommt. Da die Regenereignisse nach regionalen Gegebenheiten unterschiedlich sind, werden Schutzanforderungen an die Entwässerung mit Eintrittswahrscheinlichkeiten definiert: ein Ereignis darf einmal in 30 Jahren vorkommen (hier: Überflutung),
Starkregen: so schaut es im August-Jung-Weg aus!
Am 20.05.2022 gab es erneut ein Starkregenereignis (gestrichen: 22.05.2022). Welche Wassermassen hier nicht mehr von der Kanalisation aufgenommen werden können, belegt das Video des Anwohners eindrucksvoll. Dabei handelte es sich nicht einmal um ein sehr intensives Starkregenereignis. Die Regenmenge betrug
WSW-Planung 2020: Dieser Schaden wäre entstanden
Die Entwässerungsplanung des Bebauungsplans 2020 war mangelhaft, das steht heute sicher fest. Sieht man die heute nach wie vor noch existierenden Probleme trotz teurer Planungsleistungen (siehe Simulation: mindestens 35.548,28 EUR zu Lasten aller Wuppertaler), so kann man erkennen, dass die
Simulation: Planung wider besseren Wissens …
Eine Planung kann nur mit einem kalibrierten Modell erfolgen, so zumindest die Erkenntnis der Planerin in ihrer Forschungsarbeit. Eigentlich sollte man meinen, die Projektleiterin und Planerin der Dr. Pecher AG, Frau Dr. Andrea Mayer, kennt sich aus: so hat sie
Entwässerung – oder: Wie man ein Gutachten ‚ertüchtigt‘ …
Eigentlich sollen in einem Bebauungsplanverfahren Schritte im Rahmen der Konfliktlösung vorgenommen, die das Plangebiet selbst so ertüchtigen, dass eine Bebauung mit hinnehmbaren Nachteilen einhergeht. Üblicherweise geschieht diese Ertüchtigung das durch planerische Leistung und zutreffende Festsetzungen. Leider wurden im Falle des
Offenlagebeschluss 2022/08 – wichtige Gutachten
BPL1223 2022_08 - Entwässerung 2021 (Überprüfung Stauvolumen-Berechnung Gerichtsverfahren) BPL1223 2022_08 - Entwässerung 2022 (Stand Mai - überholt) BPL1223 2022_08 - Entwässerung 2022 (Stand Juli) BPL1223 2022_08 - Entwässerung 2022 Pläne BPL1223 2022_08 - Entwässerung Versickerung 2022 BPL1223 2022_08 - Klima
Bundesverwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht liegen falsch? Denn die Stadt hat immer Recht …
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) fällte bereits in 2002 ein Grundsatzurteil zum Schutz der sogenannten Unterlieger außerhalb von Bebauungsplan-Gebieten. Dieses Urteil liegt auch der Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) vom 01.12.2022 (Einstweiliges Rechtsschutzverfahren: B-Plan außer Vollzug gesetzt, Link) und der vom 10.05.2022
Oberverwaltungsgericht kassiert Klimagutachten!
Auch das veraltete Klimagutachten (2004) wurde jetzt durch das Oberverwaltungsgericht zusätzlich kassiert! Am 10.5.2022 wurde der Bebauungsplan bekanntlich für unwirksam erklärt. Die schriftliche Urteilsbegründung kam nun vergangenen Freitag (3.6.2022) und enthielt - auch für uns überraschend - mehrere Seiten mit
Gutachten / Stellungnahme zur Entwässerung
Die Problematik wurde in einem Orttermin direkt erkannt. Das Gutachten wurde bei Gericht eingereicht, später ergänzt um die Stellungnahme, die den Sachverhalt im Gesamtzusammenhang erläutert. Hieraus wird klar, warum gerade durch den Stauraumkanal und die Kanalisation dort neue Gefahren für
Wasserfall auf tieferliegendem Grundstück (Video)
Diesen Sommer gab es lang andauernde Regenfälle. Üblicherweise wird das Wasser in der oberen Erdschicht der Wiese gespeichert und verdunstet wieder. Ist der Boden allerdings gesättigt, kann nichts mehr eindringen, oberflächiger Abfluß entsteht. Glücklicherwleise verfügt das betroffene Haus über
Gerichtsentscheidung: Bebauungsplan außer Vollzug gesetzt!
Im Vorfeld war klar: Es wird knapp! Einstweilige Außervollzugsetzungen gelingen nur bei 3 von 100 Anträgen! Die Problematik eines sogenannten Normenkontrollverfahrens (Klage gegen den B-Plan) ist, dass dieses Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat. Der B-Plan bleibt zunächst bestands- und rechtskräftig.
Nach der Gerichtsentscheidung – Wie geht es weiter?
Durch die Entscheidung der Außervollzugsetzung des Bebauungsplans im Einstweiligen Verfahren ist die Eilbedürftigkeit im Hauptverfahren ist gebannt. Das Hauptverfahren erwarten wir Ende 2022. Hier werden noch viele weitere Punkte behandelt: Verwendung des veralteten Klima-Gutachtens als Grundlage (aus 2004!), Verkehrsprobleme, Mangelhafte
Nach der Gerichtsentscheidung – Anforderungen an die Entwässerung
Durch das Eilverfahren ist klargestellt, dass ein Entwässerungskonzept erstellt werden muss, das auch die sogenannten Unterlieger, d.h. alle die von herabfließenden Regenmengen betroffen sind, berücksichtigen muss: Das sind einerseits die direkt an die Wiese angrenzenden Grundstücke (Hosfelds Katernberg und August-Jung-Weg)