Anfang Dezember 2021 wurde der damalige Bebauungsplan durch das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Bereits wenige Tage nach dem Beschluss veröffentlichte die Stadtverwaltung eine Stellungnahme für die Politik:

  • man habe keine offensichtlichen Fehler gemacht
  • die Entwässerung sei einfach zu lösen
  • man wolle das in einem sog. Ergänzenden Verfahren heilen.

Fachliche Unterstützung holte man sich nur von den Wuppertaler Stadtwerken, die einerseits selbst Auslöser der Misere waren (Kanal geplant an einer Stelle, an der gar kein Anschluss möglich ist), die auf der anderen Seite einen viel zu kleinen Stauraumkanal vorgesehen hatten (77 m³ statt heute 260 m³). Welcher Schaden entstanden wäre, geht eindrucksvoll aus dem später erstellten Erläuterungsbericht des Ing-Büros Pecher hervor. Man beginnt die Analyse mit der Simulation der übernommenen Planungssituation. WSW-Planung 2020: Dieser Schaden wäre entstanden

Man wollte nach diesem Paukenschlag schnell eine Lösung präsentieren.

Das Ergänzende Verfahren kann kleine Fehler, insbesondere Verfahrensfehler, heilen, so dass kein gesamtes neues Bebauungsplanverfahren nötig wird. Auf der anderen Seite sind die Handlungsspielräume sehr begrenzt. So darf beispielsweise keinem Planbetroffenen ein Nachteil entstehen. Eine komplette Neukonzeptionierung dieser schwierig zu entwässernden Kuppenlage, die Fachleute als notwendig ansehen, schied somit von Anfang an aus:

Man plant also einen Wall, der das Wasser stoppt und auffangen soll. Dass das Wasser gar nicht von dort weg kommt, da es einen nicht versickerungsfähigen Untergrund gibt, bemerkt man offenbar nicht. Man schlägt vor das sich dort sammelnde Wasser zu versickern. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Wuppertal wurde nicht mit einbezogen. Der zuständige Mitarbeiter sieht das als unmöglich an: ‚wir wissen doch alle, dass auf der Fläche nicht versickert‘, teilte er später mit. Der seitens der IG August-Jung-Weg im ersten Gerichtsverfahren eingesetzte Gutachter schlug Leitelemente und einen Notwasserweg vor, um das Wasser wegzuleiten. Vorgesehen hat man nun Fangelemente, das Wasser bleibt auf dem jeweiligen Grundstück.

Eine längere Serie von kleineren Regenereignissen darf es nicht geben, da die Mulden zwangsläufig volllaufen. Eine Grube auf einem der beiden bereits bebauten Grundstäcke zeigt das eindrucksvoll: das Wasser ist bei normalen Regenfällen immer weiter gestiegen – bis die ca. 2 m tiefe Grube voll war. Bei einem versickerungsfähigen Boden wäre das Wasser zumindest seitlich weggesickert, wenn die Behauptung stimmt, dass auf dem Boden eine Betonplatte eingebaut wurde.

Multifunktionsflächen zur Rückhaltung, andere Dachformen (Flachdach mit Retentionsmöglichkeit), ein Regenrückhaltebecken waren aufgrund der bereits erfolgten Grundstücksverkäufe und Planungen der Käufer von vorne herein ausgeschlossen, man wollte die Sache schnell erledigen: im Ergänzenden Verfahren ohne maßgebliche Planungsänderungen. Jeder der aus Fachkreisen stammenden Vorschläge zu notwendigen Maßnahmen kann in einem Ergänzenden Verfahren nicht umgesetzt werden.

Konzeptionelle Neuausrichtung der bisherigen Planung sollte es von vorne herein nicht geben
– schließlich hätte man dann eingestehen müssen: es war eine Fehlplanung.

Nun entsteht eine neue Fehlplanung, bei der bereits feststeht, dass einzelne Häuser im neuen Plangebiet bereits im Wasser stehen werden, wenn es zu einem Starkregenereignis kommt.