Das Entwässerungsthema ist ein sehr wichtiges am August-Jung-Weg. Dennoch läuft es hinter den Kulissen mehr ‚drunter und drüber‘ wie der nun vorliegende Schriftverkehr zwischen der Unteren Wasserbehörde und der Bauleitplanung eindrucksvoll belegt:
Nur in einer Videokonferenz beschloss man dann noch vor Weihnachten 2021 die Beauftragung der im Oktober 2021 bereits angebotenen Planungsleistung (siehe Simulation: mindestens 35.548,28 EUR zu Lasten aller Wuppertaler).
Bereits bis zum 20.1.2022 hatte man dann das Modell erstellt. Das Angebot umfasste 270 Stunden zum höheren Stundensatz A (Planer) und weitere 100 Stunden zum Stundensatz B (Hilfskraft). Wie diese Stundenanzahl zwischen Mitte Dezember 2021 und Mitte Januar 2022 unter Einbeziehung der Weihnachtstage erbracht worden sein soll, wirft bereits Zweifel auf. Eine zwingend notwendige Kalibrierung des erstellten Modells konnte jedenfalls nicht durchgeführt werden.
Im Januar 2022 erstellte die Untere Wasserbehörde eine Stellungnahme, in der sie auf verschiedene Konflikte hinwies.
Ende April wurde dann der erste Bericht von Pecher verfasst (Stand 04/2022).
Dieser wurde dann – ausweislich der begleitenden E-Mail der Bauleitplanung – mittags am 5.5.2022 an die Fachstellen, u.a. die Untere Wasserbehörde, versendet. Es wurde darauf hingewiesen, dass man das gerade eingegangene Verkehrsgutachten noch nicht gelesen habe, dass man doch bitte schnell die (umfangreiche) Unterlage Pecher anschauen solle. In gleicher E-Mail wurde mitgeteilt, dass das Versickerungsgutachten noch gar nicht vorläge. Man schnell eine Rückmeldung geben solle, da man bis zum 12.5.2022 die Beschlussunterlagen fertigstellen müsse (Hinweis: für die Bezirksvertretungssitzung am 18.5.2022).
Am 10.5.2022 fand bekanntlich die Sitzung des OVG statt und der B-Plan wurde endgültig für unwirksam erklärt. Bewusst auf mehrfache Nachfrage holte sich die Stadt noch Hinweise der Richter zu weiteren aufgefallenen Punkten ab. Das OVG verwies eindrücklich u.a. auf das neue Klimaschutzkonzept, was nur eine Sitzung nach dem B-Plan beschlossen wurde, jedoch bereits in Finaler Version vorlag.
Das Versickerungsgutachten wurde am 10.5.2022 (Datum der Unterlage) in Papierform (erkennbar an den Abheftlochungen) erstellt und stand ab dem 11.5.2022 bei der Stadt zu verfügung. Aus den Erstellungsdaten des PDF ist erkennbar, dass es nach Eingang erst morgens um 09:15 ** gescannt wurde. Bereits um 14:15 ** am 11.5.2022 wurden dann die PDF-Dateien der Beschlussfassungen (Begründung, Umweltbericht usw.) ausgegeben, nachdem einige Passagen noch aus den Texten des Gutachtens übernommen wurden.
Eine fachliche Prüfung (Untere Wasserbehörde) konnte in der kurzen Zwischenzeit gar nicht mehr vorgenommen werden, dennoch wurde in die Abwägung die Lösung der (eigentlich bekanntlich nicht möglichen) Versickerung aufgenommen. Die deutlichen Hinweise und die fehlende Rückmeldung der Fachdienststellen missachtend veröffentlichte die Bauleitplanung dann unter dem 12.5.2022 die ungeprüften Unterlagen.
Durch die vom OVG zwischenzeitlich geäußerte Notwendigkeit einer Neuerstellung der Gutachten (Klima) mußte dann die Beschlussfassung unterbrochen werden. In nur wenigen Wochen (während der Sommerferien) wurde dann prompt ein umfangreiches Klimagutachten erstellt. Der neue Offenlagebeschluss (BV) fand dann am 16.08.2022 statt. Bis nachmittags am Vortage wurden alle Unterlagen zurückgehalten, was die Bezirksvertretung auch erheblich rügte. Dennoch, dem Zeitdruck nachgebend, stimmte sie für die Offenlage. Erst danach fand noch ein Termin mit dem Planungsbüro, WSW, Anwohner, Stadt und Bezirksbürgermeister statt. Hierin wiesen die Anwohner wiederholz auf falsche Regenmengen, falsche Größenansätze hin (siehe Protokoll).
Anstatt das zu überprüfen und zu korrigieren, ggfs. die Simulation mit größeren Häusern noch einmal zu erstellen, änderte man einfach den textlichen Teil ab bzgl. der Begründung des geringen Regenmengen-Ansatzes und der (fortan falschen) Darstellung des Größenansatzes der Versiegelungsflächen.
So entstand der zum Satzungsbeschluss veröffentlichte Bericht Pecher, Stand 09/2022, der dann auch Bestandteil des Satzungsbeschlusses wurde.
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