Die Stadt Wuppertal hat eine neue Planung verabschiedet, die sich nach wie vor als problematisch erweist.

Nachdem zunächst trotz der zahlreichen Stellungnahmen gar nichts berücksichtigt wurde (Stand 05/2020), wurde der Bebauungsplan zunächst mit Beschluss vom 01.12.2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt, später dann am 10.05.2022 endgültig durch das Oberverwaltungsgericht NRW für unwirksam erklärt.

Bereits einige Tage später, am 08.12.2021 nahm die Stadtverwaltung gegenüber dem Stadtrat Stellung: man habe keine Fehler bei der Entwässerung gemacht, das Oberverwaltungsgericht läge falsch, es seien nur unwesentliche Dinge (Vertragsgestaltung) zu verändern, man wolle dies in einem sogenannten Ergänzenden Verfahren erledigen (siehe Heilung: Probleme des Ergänzenden Verfahrens am August-Jung-Weg).

Der Weg war früh vorgezeichnet, ohne dass man sich in den wenigen Arbeitstagen dazwischen hat fachlich beraten lassen können. Die Stadtverwaltung ist eben nicht dafür bekannt, bei Fehlererkennung eine Kehrwende zu vollziehen. Nach fachlicher Meinung wäre ein „Reset“ und konzeptionelle Neuplanung zielführender gewesen. Dafür hätte man jedoch eingestehen müssen, dass die vorherige Planung mangelhaft war. Wie mangelhaft diese war, wird indes aus Entwässerungskonzept (Pecher 09/2022) deutlich, das zunächst mit der Simulation der seitens der Stadt und der Wuppertaler Stadtwerke zurückgelassenen Planung beginnt (siehe WSW-Planung 2020: Dieser Schaden wäre entstanden)

Aufgrund des immensen politischen Drucks veröffentlichte man bereits am 12.05.2022 neue Beschlussunterlagen, die dass aber nochmals zurückgezogen werden mussten (Gericht stellte zusätzlich fest: Klimagutachten veraltet). Fachbehörden wie z.B. die Untere Wasserbehörde wurden aus zeitlichen gar nicht mehr komplett involviert (siehe So läuft Planung in Wuppertal: mangelnde Beteiligung von Fachbehörden).

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Sand? Oder doch eher Lehm?

Die ersten Erschließungsmaßnahmen haben begonnen. Dabei hat man (unfreiwillig) einen weiteren Großflächen-Sickerversuch vorgenommen. Bislang wurde zwar großflächig in 2004 (systematisch über die Fläche verteilt) getestet, Ergebis: überwiegend keine Versickerung, In 2022 wurden dann einige wenige zusätzliche Probestellen neu erkundet, bei

Simulation: drei wesentliche Stellschrauben, dreimal gedreht – oder sogar viermal?

Die Entwässerungsplanung hat verschiedene Eingangsparameter, die beeinflusst werden können. Maßgeblich Faktoren im Modell und der Simulation sind die Flächenansätze, Versickerungsansätze und Regenmenge. Für das Modell nehmen folgende Eingangsparameter erheblichen Einfluß: Die Flächen (insbesondere der befestigten Flächen wie Dach, Terrasse, Zufahrt) schaffen

Überflutungsnachweis: nur ein Teil der Sicherheit, aber keine Zusatzsicherheit

Die Behauptung, dass der Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 eine Zusatzsicherheit schafft. Das ist falsch! Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 (ÜN) Grundsätzlich gilt, dass Regenereignisse bis zu einer 30-jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit zu keinen Übertritten auf Nachbargrundstücke führen dürfen. Bei diesem Grundsatz ist es

Planung mit dysfunktionalem Modell

Zu Planung wurde der gesamte Bereich durch ein Planungsbüro am Computer 'modelliert' (nachgebaut) und eine Simulation mit verschiedenen Regenmengen am Rechner durchgeführt. Hierfür hat die Stadt bzw. die beauftragte WSW mindestens 35.548,28 EUR ausgegeben (lt. damaligem Angebot, bis heute wahrscheinlich

Überflutungsnachweis: Keine zwangsläufige Errichtung von Schutzwällen

Die Stadt behauptet, dass der Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 zwangsläufig die Errichtung von Wällen erfordert. Das ist falsch! Überflutungsnachweise nach DIN 1986-100 haben ein Ziel: Den Nachweis der schadlosen Überflutung des eigenen Grundstücks bei einem 30-jährlichen 5-Minuten-Regen. (Details hierzu unter Überflutungsnachweis:

Häufigkeiten von Regenereignissen: lokal unterschätzt!

Jeder kennt den Begriff "Jahrhundertregen": ein Regen, der statistisch einmal in 100 Jahren vorkommt. Da die Regenereignisse nach regionalen Gegebenheiten unterschiedlich sind, werden Schutzanforderungen an die Entwässerung mit Eintrittswahrscheinlichkeiten definiert: ein Ereignis darf einmal in 30 Jahren vorkommen (hier: Überflutung),

Starkregen: so schaut es im August-Jung-Weg aus!

Am 20.05.2022 gab es erneut ein Starkregenereignis (gestrichen: 22.05.2022). Welche Wassermassen hier nicht mehr von der Kanalisation aufgenommen werden können, belegt das Video des Anwohners eindrucksvoll. Dabei handelte es sich nicht einmal um ein sehr intensives Starkregenereignis. Die Regenmenge betrug

WSW-Planung 2020: Dieser Schaden wäre entstanden

Die Entwässerungsplanung des Bebauungsplans 2020 war mangelhaft, das steht heute sicher fest. Sieht man die heute nach wie vor noch existierenden Probleme trotz teurer Planungsleistungen (siehe Simulation: mindestens 35.548,28 EUR zu Lasten aller Wuppertaler), so kann man erkennen, dass die

Offenlagebeschluss 2022/08 – wichtige Gutachten

BPL1223  2022_08 - Entwässerung 2021 (Überprüfung Stauvolumen-Berechnung Gerichtsverfahren) BPL1223  2022_08 - Entwässerung 2022 (Stand Mai - überholt) BPL1223  2022_08 - Entwässerung 2022 (Stand Juli) BPL1223  2022_08 - Entwässerung 2022 Pläne BPL1223  2022_08 - Entwässerung Versickerung 2022 BPL1223  2022_08 - Klima

Bundesverwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht liegen falsch? Denn die Stadt hat immer Recht …

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) fällte bereits in 2002 ein Grundsatzurteil zum Schutz der sogenannten Unterlieger außerhalb von Bebauungsplan-Gebieten. Dieses Urteil liegt auch der Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) vom 01.12.2022 (Einstweiliges Rechtsschutzverfahren: B-Plan außer Vollzug gesetzt, Link) und der vom 10.05.2022

Oberverwaltungsgericht kassiert Klimagutachten!

Auch das veraltete Klimagutachten (2004) wurde jetzt durch das Oberverwaltungsgericht zusätzlich kassiert! Am 10.5.2022 wurde der Bebauungsplan bekanntlich für unwirksam erklärt. Die schriftliche Urteilsbegründung kam nun vergangenen Freitag (3.6.2022) und enthielt - auch für uns überraschend - mehrere Seiten mit

Gutachten / Stellungnahme zur Entwässerung

Die Problematik wurde in einem Orttermin direkt erkannt. Das Gutachten wurde bei Gericht eingereicht, später ergänzt um die Stellungnahme, die den Sachverhalt im Gesamtzusammenhang erläutert. Hieraus wird klar, warum gerade durch den Stauraumkanal und die Kanalisation dort neue Gefahren für

Wasserfall auf tieferliegendem Grundstück (Video)

Diesen Sommer gab es lang andauernde Regenfälle. Üblicherweise wird das Wasser in der oberen Erdschicht der Wiese gespeichert und verdunstet wieder. Ist der Boden allerdings gesättigt, kann nichts mehr eindringen, oberflächiger Abfluß entsteht. Glücklicherwleise verfügt das betroffene Haus über

Nach der Gerichtsentscheidung – Wie geht es weiter?

Durch die Entscheidung der Außervollzugsetzung des Bebauungsplans im Einstweiligen Verfahren ist die Eilbedürftigkeit im Hauptverfahren ist gebannt. Das Hauptverfahren erwarten wir Ende 2022. Hier werden noch viele weitere Punkte behandelt: Verwendung des veralteten Klima-Gutachtens als Grundlage (aus 2004!), Verkehrsprobleme, Mangelhafte