Die Stadt Wuppertal hat eine neue Planung verabschiedet, die sich nach wie vor als problematisch erweist.

Nachdem zunächst trotz der zahlreichen Stellungnahmen gar nichts berücksichtigt wurde (Stand 05/2020), wurde der Bebauungsplan zunächst mit Beschluss vom 01.12.2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt, später dann am 10.05.2022 endgültig durch das Oberverwaltungsgericht NRW für unwirksam erklärt.

Bereits einige Tage später, am 08.12.2021 nahm die Stadtverwaltung gegenüber dem Stadtrat Stellung: man habe keine Fehler bei der Entwässerung gemacht, das Oberverwaltungsgericht läge falsch, es seien nur unwesentliche Dinge (Vertragsgestaltung) zu verändern, man wolle dies in einem sogenannten Ergänzenden Verfahren erledigen (siehe Heilung: Probleme des Ergänzenden Verfahrens am August-Jung-Weg).

Der Weg war früh vorgezeichnet, ohne dass man sich in den wenigen Arbeitstagen dazwischen hat fachlich beraten lassen können. Die Stadtverwaltung ist eben nicht dafür bekannt, bei Fehlererkennung eine Kehrwende zu vollziehen. Nach fachlicher Meinung wäre ein „Reset“ und konzeptionelle Neuplanung zielführender gewesen. Dafür hätte man jedoch eingestehen müssen, dass die vorherige Planung mangelhaft war. Wie mangelhaft diese war, wird indes aus Entwässerungskonzept (Pecher 09/2022) deutlich, das zunächst mit der Simulation der seitens der Stadt und der Wuppertaler Stadtwerke zurückgelassenen Planung beginnt (siehe WSW-Planung 2020: Dieser Schaden wäre entstanden)

Aufgrund des immensen politischen Drucks veröffentlichte man bereits am 12.05.2022 neue Beschlussunterlagen, die dass aber nochmals zurückgezogen werden mussten (Gericht stellte zusätzlich fest: Klimagutachten veraltet). Fachbehörden wie z.B. die Untere Wasserbehörde wurden aus zeitlichen gar nicht mehr komplett involviert (siehe So läuft Planung in Wuppertal: mangelnde Beteiligung von Fachbehörden).

Die neuesten Beiträge und Informationen zur aktuellen Planung finden Sie hier:

Stadt, WSW und Investor wollten schnell noch Fakten schaffen – vor dem Urteil im Eil-Verfahren!

Rechtlich vielleicht nicht zu beanstanden, aber ‚chic‘ sicherlich nicht: Im Rahmen des laufenden Einstweiligen Verfahrens zur Außerkraftsetzung des B-Plans teilte die Stadtverwaltung dem OVG (Oberverwaltungsgericht) noch am 2.6.2021 mit: „Weitere Baugenehmigungen können und sollen aktuell nicht erteilt werden, da die

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Die hiesige Stadtrats-Kandidatin, Frau Weegmann, setzte sich in Ihrer bisherigen Position als Bezirksvertreterin entgegen des finalen Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion beherzt GEGEN die Bebauung der Wiese ein. Sie schrieb zu den aufgetauchten Planungen: da mir dieses Vorhaben in dem Maße bislang

FDP

Die FDP stimmte GEGEN den B-Plan 1223. Sie steht weiterhin zu der "bereits im Rat dokumentierten Ablehnung des Vorhabens."   zum Download

LINKE

Die LINKE weist darauf hin, "dass der Flächenverbrauch eingeschränkt werden soll. Die Aktivierung von Brachflachen und Baulücken für Gewerbe und Wohnraum muss Vorrang haben." zum Download Die LINKE stimmte GEGEN den B-Plan 1223 / 'Wiese'.

SPD

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GRÜNE

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BV vertagte die Abstimmung zum B-PLAN einstimmig

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Der GESAMTE August-Jung-Weg soll einen Bürgersteig bekommen! Das gleicht allerdings einem Schildbürgerstreich! Die Stadtverwaltung bietet an, dass im „vorderen“ Bereich des August-Jung-Weg (Karpathen Richtung ‚In den Birken‘) einen Bürgersteig errichtet wird. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass alle Parkplätze

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