Sofern die eingeleitete Klage* vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Erfolg hat, muss das B-Plan-Verfahren an den fehlerhaften Stellen wieder aufgenommen werden: so wird es zu einer neuen Offenlage, neuer Einspruchsfrist und final:

neuer Stadtrats-Entscheidung kommen – in neuer Zusammensetzung nach der Wahl.

Eine fehlerhafte Stelle kann z.B. das veraltete Klimagutachten aus 2004 darstellen: einerseits haben sich, neben dem Klima selbst, auch gutachterliche Bewertungsmaßstäbe in den vergangenen 16 Jahren verändert, zudem bewertete das Gutachten ein ganz anderes Bauvorhaben.

* sogenanntes Normenkontrollverfahren durch Normenkontrollantrag

Informieren Sie sich über die
Positionierung der Parteien vor der Kommunalwahl 2020.