Warum verschloss man alle Augen und ging keinem einzigen Hinweis nach?

In dem Beteiligungsverfahren gab es 330 schriftliche Eingaben, eine Menge für diese kleine Fläche. Viele Hinweise gab es auf die problematische Entwässerung. Letztlich wurde nachweislich kein einziger Hinweis der Bürger in die Überlegungen einbezogen, der B-Plan blieb komplett unverändert. Zum Zeitpunkt der Offenlage war nicht mal die Herangehensweise an die Entwässerung klar und eindeutig. Nachdem klar war, dass ein Stauraumkanal gebaut wird, wurde dieser unsererseits nachgerechnet.

Die zu kleine Dimension wurde dem Bauamt schriftlich bereits 2020 (vor Satzungsbeschluss / Mai) zur Kenntnis gebracht.
Keine Reaktion, keine Veränderung.

Erst nach dem bei Gericht eingereichtes Gutachten, das unsere Rechnung bestätigte, wurde die Dimension vergrößert,
das eigentliche Problem aber nicht gelöst!

Der zu kleine Kanal hätte bereits jedes Jahr zu Überschwemmungen geführt, nach Vergrößerung eben (nur) alle drei Jahre.

Das eigentliche, sich daran anschließende Problem liegt aber darin, dass der Stauraumkanal (geplant) alle drei Jahre überlaufen darf, da die Kanalisation nur auf 3-jährige Regenereignisse ausgelegt wird. In dem Falle läuft das Wasser oberflächig ab:

  • einmal die Straße herunter (u.a. das aus den Gullys ausgetretene Wasser)
  • zum anderen über die rückseitigen, an die tieferliegende Bebauung anschließenden Grundstücksflächen (das Wasser, das nicht mehr in die Kanalisation eingeleitet werden kann, somit rückseitige Dachflächen, Terrassen usw.)