Rechtlich vielleicht nicht zu beanstanden, aber ‚chic‘ sicherlich nicht:

Im Rahmen des laufenden Einstweiligen Verfahrens zur Außerkraftsetzung des B-Plans teilte die Stadtverwaltung dem OVG (Oberverwaltungsgericht) noch am 2.6.2021 mit:

„Weitere Baugenehmigungen können und sollen aktuell nicht erteilt werden, da die Erschließung zur Zeit weder am August-Jung-Weg noch in der Planstraße gesichert ist. Hierzu sind noch Planungs- und Baumaßnahmen seitens des Projektträgers sowie der Wuppertaler Stadtwerke erforderlich. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass die Erschließung kurzfristig gesichert werden kann.“
(Schreiben Stadt an OVG, 02.06.2021)

Mit dieser Aussage sank die Eilbedürftigkeit der Entscheidung.

Parallel hatten die WSW und der Erschließer dann jedoch schnell zwischen Juni und Oktober die Voraussetzungen für die Erteilung von Baugenehmigungen geschaffen. Sie haben den Kanal geplant und einen Vertrag geschlossen. Nach Vorliegen der (selbst geschaffenen) Voraussetzungen wären Baugenehmigungen möglich gewesen. Die Stadt wäre sogar verpflichtet gewesen, diese zu erteilen.

Dankenderweise erhielten wir die Information, dass in der Folgewoche Baugenehmigungen erteilt würden, zunächst als Gerücht durch die Nachbarschaft. Die Information kam offenbar aus Reihen des Investors direkt oder der Erwerber.

Daraufhin haben wir den Oberbürgermeister und den Baudezernenten angeschrieben. Die Information wurde bestätigt.

Seitens des Oberverwaltungsgerichts wurde der Stadt daraufhin nahegelegt, auf die Erteilung von Baugenehmigungen bis zur Entscheidung im Eil-Verfahren zu verzichten und das zu bestätigen, um eine sogenannte Zwischenverfügung des Gerichts entbehrlich zu machen.

hierin ist auch enthalten: Entwässerung, sinngemäß:
einfache Prüfung auf Machbarkeit reicht, mehr haben wir nicht gemacht
aufgefallen ist nicht: nur Kanalanschluss bestätigt, nicht die Entwässerung des Gebiets (gesamt)