Durch das Eilverfahren ist klargestellt, dass ein Entwässerungskonzept erstellt werden muss, das auch die sogenannten Unterlieger, d.h. alle die von herabfließenden Regenmengen betroffen sind, berücksichtigen muss:
Das sind
- einerseits die direkt an die Wiese angrenzenden Grundstücke (Hosfelds Katernberg und August-Jung-Weg) durch direkt herabfließendes Wasser,
- darüber hinaus auch die Eigentümer in der Mitte des August-Jung-Wegs (Senke am Parkplatz der Karpathen), bei denen sich das Wasser zunächst sammelt und dann über die Grundstücke oder (wie geschehen) durch das Haus hangabwärts fließt,
- aber auch die Eigentümer auf dem Weg dorthin (Fachwerkhäuser ggü. Karpathen), die auch im Fließweg liegen,
- ebenfalls aber auch Eigentümer im Richard-Seel-Weg und In der Beek (Seitenstraßen), über deren Grundstücke am Hang sich das vor oben kommende Wasser seien Weg suchen würde
- und auch die Anwohner In der Beek, wo letztlich alles hinfließt und zusammenläuft.
Die meisten Eigentümer der vorgenannten Bereiche kennen die Problematik: entweder führte in den vergangenen Jahren direkt oberflächig einlaufendes Wasser zu erheblichen Schäden (teils 20.000 EUR und mehr), oder das Wasser floss (im bereits unbebauten Zustand) die Straße herab und durch die dortigen Gärten und auch das dort stehende Haus hindurch.
Ein Anwohner In der Beek führt derzeit das dritte Verfahren gegen die Stadt und WSW, da er immer Überschwemmungen hat, größter Schaden: 40.000 EUR, von dem Stadt/WSW auf dem Vergleichswege 30.000 EUR zahlte, um einem Sachverständigengutachten über die Entwässerung am Katernberg zu entgehen.
Fraglich ist, ob man mit den statistischen Prognosen, die auf Vergangenheitswerten basieren, überhaupt noch die Entwässerung für die Zukunft bemessen kann, ober ob der Starkregenschutz größere Bemessungen fordert. Berechnet wird die Dimensionierung immer auf (vergangenheitsbasierten) statistischen Regenmengen von Ereignisse, die alle drei Jahre vorkommen können (Auslegung der Kapazität der Kanalisation) bzw. alle zwanzig Jahre einmal vorkommen können (Schutz vor Überflutungen mit Schädigungen an z.B. Wohneigentum).
Die Zeiträume (3 bzw. 20 Jahre) werden dabei bestehen bleiben, allerdings muss man sich die Frage stellen, welche Regenmengen zu Grunde gelegt werden. Die fünf maßgeblichen Starkregenereignisse der vergangenen 15 Jahre statistisch gesehen nur in > 250 Jahren auftreten dürfen!
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