Durch die Entscheidung der Außervollzugsetzung des Bebauungsplans im Einstweiligen Verfahren ist die Eilbedürftigkeit im Hauptverfahren ist gebannt. Das Hauptverfahren erwarten wir Ende 2022. Hier werden noch viele weitere Punkte behandelt: Verwendung des veralteten Klima-Gutachtens als Grundlage (aus 2004!), Verkehrsprobleme, Mangelhafte Ladung zur Ratssitzung, Faktisch fehlende Begrenzungen der Größen usw. Auch die Statistik, die für die Berechnung der Kapazitäten der Regenmengen zu Grunde gelegt wird, wird zu hinterfragen sein, um einen ausreichenden Schutz einzuplanen.

Nach unserem heutigen Kenntnisstand muss der Bebauungsplan grundlegend überarbeitet werden. Sofern die Entwässerung überhaupt sicher bewerkstelligt werden kann, dann muss es irgendwann zu einer Offenlage neuer B-Plan-Unterlagen kommen.

Fraglich wird sein, ob die Umsetzung dann überhaupt noch wirtschaftlich sinnvoll erfolgen und wie bzw. ob sich die Finanzierung dieser umfangreichen Erschließungsmaßnahmen dargestellt und gesichert werden kann.

Bereits die ‚kleine Lösung‘ der Erschließung mit einem viel zu kleinen Stauraumkanal sollte bereits ca. 1,5 Mio. Euro kosten, wie der Investor einem Anwohner mitteilte. Geplant waren allerdings nur 77.000 Liter statt 187.000 bis 222.000 Liter (Berechnung Gutachten). Ein zu planender Stauraumkanal muss demnach 2,4 – 2,9 x größer sein! Die vorgenannten Kosten standen schon vor dem enormen Anstieg der Baukosten der letzten Monate im Raume. Demensprechend dürften auch die Kosten bereits durch diese beiden Faktoren wesentlich höher liegen. Das betrifft allerdings nur die Kanalisation, somit nur die Regenentwässerung 3-jähriger Regenereignisse.

Unstreitig ist, dass in den vergangenen 15 Jahren in unserem Quartier nachweislich Regenereignisse mit Regenmengen gefallen sind, die nach der bislang verwendeten Statistik nur in > 200 Jahren hätten auftreten dürfen. Hier werden wir  im Hauptverfahren klären lassen, ob diese Art der Berechnung noch zu Grunde gelegt werden kann. Schließlich darf aus der Kanalisation nur alle drei Jahre Regenwasser einmal austreten und es in 20 Jahren hierbei nur einmal zu Überflutungen kommen. Um das den heutigen klimawandelbedingten Veränderungen anzupassen, müssen die Volumina u.E. noch wesentlich größer werden.

Nicht berücksichtigt bei den Kosten ist der Unterlieger-Schutz und die Schaffung von kontrollierten Fließwegen hangabwärts Richtung Beek durch das Bestandsgebiet – sofern hier überhaupt eine Lösung gefunden wird.

Wäre der Bebauungsplan in der beschlossenen Form zur Umsetzung gekommen, wären alle nachträglichen Kosten der Stadtkasse und den WSW zur Last gefallen! Einerseits Schadenersatzansprüche (von Eigentümern oder Versicherern), aber ebenfalls auch nachträgliche Vergrößerungen oder andere Schutzmaßnahmen.