Die Stadt behauptet, dass der Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 zwangsläufig die Errichtung von Wällen erfordert. Das ist falsch!
Überflutungsnachweise nach DIN 1986-100 haben ein Ziel:
Den Nachweis der schadlosen Überflutung des eigenen Grundstücks bei einem 30-jährlichen 5-Minuten-Regen.
(Details hierzu unter Überflutungsnachweis: nur ein Teil der Sicherheit, aber keine Zusatzsicherheit)
Nach einer der in der Vorschrift hinterlegten Formeln wird die Regenmenge dieses speziellen Ereignisses (kurz, sehr intensiv) berechnet. Da Dachentwässerungen auf 5-jährliche und Grundstücksentwässerungen nur auf 2-jährliche Ereignisse ausgelegt sind, geht auch die Maximalbelastung des Grundstücksanschlusses an die Öffentliche Kanalisation von dieser Bemessung aus. Sehr intensive Ereignisse überforder die Regel-Bemessung und führen zum (planmäßigem) Überlauf der Entwässerungseinrichtungen. Bei Flach-Dächern äußert sich das üblicherweise durch Inanspruchnahme der vorgeschriebenen Not-Entwässerung (Zusatz-Notablauf, unabhängig vom Fallrohr). Bei Satteldächern werden die Dachrinnen automatisch überströmt, das Wasser landet ebenfalls auf der Grundstückoberfläche anstatt im Kanal*.
Das auf dem Grundstück landende Wasser muss jetzt schadlos (für das eigene Gebäude) auf dem eigenen zwischengestaut werden, bis die Regelentwässerung wieder einsetzt, aufnahmefähig ist und das zwischengestaute Wasser kurz darauf abführt.
Hierfür ist kein Wall auf dem Grundstück notwendig!
Es ist lediglich notwendig, den schadenfreien Einstau nachzuweisen, der auf verschiedene Arten und Weisen funktionieren kann. Es ist mitunter unsinnig, das Wasser erst das gesamte Grundstück herunterfließen zu lassen, um es dann – dort ist kein Freispieugelanschluss an die öffentliche Kanalisation möglich – wieder den Hang hochzupumpen.
Der Nachweis kann auch über eine direkt in der nähe des Hauses befindliche Entwässerungsmulde mit einer Zisterne geführt werden, die einen Über-/Ablauf an die öffentliche Kanalisation. Ein Wall wäre nicht zu bauen, es sei denn er ist vorgeschrieben (z.B. durch Festsetzung im B-Plan, aber hier gibt es erhebliche Bedenken, auch von der Unteren Wasserbehörde der Stadt, siehe geplanter Wall auf Privatgrundstücken: Probleme sind vorprogrammiert).
Eine weitere Möglichkeit ist der direkt Einstau um das Gebäude herum, wie es vielerorts in Gewerbegebieten üblich ist und gemacht wird: Das Haus liegt etwas höher, Lichtschächte und Kellerfenster werden entsprechend geplant. Das Grundstücksniveau (direkt um das oben stehende Haus) wird etwas abgesenkt, so dass keine Schäden am eigenen Haus entstehen können. In Gewerbegebieten (große Dachflächen, wenig umliegendes Grundstück) macht es genau so viel Sinn wie auf hanglagigen Grundstücken, wo die (oben liegende) Fläche, die pumpenlos entwässert werden kann, ebenfalls gering ist.
Jedenfalls ist die Behauptung der Stadt falsch, durch die vorgeschrieben Überflutungsnachweise nach DIN 1986-100 wäre eine Errichtung der in der Simulation eingeplanten Wälle sichergestellt.
Der gesamte Gartenbereich wäre in dem Falle unbefestigte Fläche, das dort landende Regenwasser wäre wild abfließendes Wasser, für das nicht einmal Sorge getragen werden muss, dass es nicht auf das Nachbargrundstück gelangt. Für die an der bestehenden Straße (oben) liegenden Grundstücke bedeutet das, dass sich ein erheblicher Oberflächenabfluss durch die nicht- bzw. wenig wasserdurchlässige Beschaffenheit des im Plangebiet vorhandenen Bodens bildet. Dieser belastet die Straße zusätzlich zu den Regenmengen, mit der diese die über die Simulation ohnehin belastet wird. Bereits diese Belastung führt schon zum Überlaufen auf die tieferliegenden Grundstücke (siehe Simulation: Mehr Wasser auf der innenliegenden Straße)
* mit der realitätsnahen Abbildung der Dachentwässerung hat auch die Langzeitsimulation Probleme, der Effekt auf die Oberflächen-Entwässerung wird unterschätzt, wie die Planerin der Dr. Pecher AG in ihrer eigenen Dissertation (Doktorarbeit) feststellt, siehe Simulation: Dachentwässerung falsch und unerforscht im Modell verankert!
[…] Dass die in der Simulation eingesetzten Wälle entlang der innenliegenden Straße überhaupt gebaut werden, ist ohnehin nicht sichergestellt. Die Stadt behauptet zwar, es sei durch den Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 zwangsläufig so, aber das ist falsch. Der für die Baugenehmigung notwendige Überflutungsnachweis kann auch direkt am Haus erbracht werden (siehe Überflutungsnachweis: Keine zwangsläufige Errichtung von Schutzwällen). […]