Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) fällte bereits in 2002 ein Grundsatzurteil zum Schutz der sogenannten Unterlieger außerhalb von Bebauungsplan-Gebieten.
Dieses Urteil liegt auch der Gerichtsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) vom 01.12.2022 (Einstweiliges Rechtsschutzverfahren: B-Plan außer Vollzug gesetzt, Link) und der vom 10.05.2022 (Hauptverhandlung: B-Plan für unwirksam erklärt, Link) zu Grunde. Urteile und Beschlüsse zur Außervollzugsetzung im Einstweiligen Rechtsschutz (Eil-Verfahren) zu Gunsten der Antragsteller sind sehr selten, die Mängel müssen offensichtlich sein und erhebliche Folgen nach sich ziehen können. Das sind durchaus hohe Hürden. Der entscheidende Senat am OVG besteht aus drei Berufs-Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern.
Aber offenbar irren sich sowohl die Richter des Bundesverwaltungsgerichts als auch die des Oberverwaltungsgerichts NRW!
Anders kann es nicht sein, denn sonst würde folgender Bericht einfach falsch sein … oder?
In dem Bericht zur Entscheidung im Eilverfahren an den Stadtrat im Dezember 2021 heißt es:
Verfasser der Vorlage: Fachreferent in Fachreferat Planungsrecht (Stadt Wuppertal, Abt. 105.1001)
Der Verfasser der Vorlage leitet selbst auch das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan #1223, August-Jung-Weg östl. Hosfelds Katernberg.
Schriftliche Anfragen politischer Fraktionen im Stadtrat wurden nur im Dezember 2021 oberflächlich bis gar nicht beantwortet.
Die Freien Wähler fragten beispielsweise, ob der Stadtverwaltung das Urteil aus 2002 nicht bekannt gewesen sei, Antwort: (keine)
Bericht der Stadt zur OVG-Entscheidung an den Stadtrat (Dezember 2021)
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