Bundesverwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht liegen falsch? Denn die Stadt hat immer Recht …
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) fällte bereits in 2002 ein Grundsatzurteil zum Schutz der sogenannten Unterlieger außerhalb
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) fällte bereits in 2002 ein Grundsatzurteil zum Schutz der sogenannten Unterlieger außerhalb
Durch die Entscheidung der Außervollzugsetzung des Bebauungsplans im Einstweiligen Verfahren ist die Eilbedürftigkeit im Hauptverfahren
Durch das Eilverfahren ist klargestellt, dass ein Entwässerungskonzept erstellt werden muss, das auch die sogenannten
Rechtlich vielleicht nicht zu beanstanden, aber ‚chic‘ sicherlich nicht: Im Rahmen des laufenden Einstweiligen Verfahrens
Warum verschloss man alle Augen und ging keinem einzigen Hinweis nach? In dem Beteiligungsverfahren gab
Die gesamte Lösung der evidenten Entwässerungsproblematik wurde - unzulässigerweise – auf einen (späteren) Vertragsschluss zwischen