Die gesamte Lösung der evidenten Entwässerungsproblematik wurde – unzulässigerweise – auf einen (späteren) Vertragsschluss zwischen WSW AG und dem Erschließer verlagert, ohne dass der Rat der Stadt konnte bei seiner Entscheidung davon ausgehen, dass das auch funktionieren wird. Auch waren die Entscheidungsgrundlagen so mangelhaft (an der beschriebenen Stelle des Anschlusses an die bestehende Kanalisation im AJW liegt gar kein Kanal!) bzw. uneindeutig, dass der Rat hätte gar nicht sicher entscheiden können.