Auch das veraltete Klimagutachten (2004) wurde jetzt durch das Oberverwaltungsgericht zusätzlich kassiert!

Am 10.5.2022 wurde der Bebauungsplan bekanntlich für unwirksam erklärt.

Die schriftliche Urteilsbegründung kam nun vergangenen Freitag (3.6.2022) und enthielt – auch für uns überraschend – mehrere Seiten mit Blick auf die zukünftige Planung der Stadt gerichtete, zusätzliche Rechtsauffassung des OVG:

  • Klimagutachten zu alt (2004), basierte auf Handlungskonzept aus 2000
  • Ökologische Gutachten: 5 Jahre (Regelfall, ggfs. 6-7 Jahre) nach gefestigter Rechtsprechung
  • Sturm Kyrill (2007) = wesentliche Veränderung durch Rodung von ca. 42.000 qm angrenzendem Wald gegenüber Bewertungszustand in 2004
  • Planung grundlegend anders, Straßen, Anordnung der Häuser, heutiges Plangebiert geht über die Grenzen der Bewertung hinaus (Bereich in dem der kleine Wald durch die jetzt dort stehenden Häuser ersetzt wurde)
  • Klimaschutzkonzeptes (2020) und Gutachtens ‚Hitze in der Stadt‘ (2019) müssen berücksichtigt werden. Analog hierzu dann auch der Ratsbeschluss ‚Dachbegrünung‘ (2019), der Flachdächer voraussetzt, und Beschlüsse zur Starkregenvorsorge.

Diesen Unterlagen widerspricht die heute vorgesehene Planung in vielen Teilen!

Ein neuer B-Plan wurde schon am 12.5. (!) auf den Weg gebracht. Korrigiert wurde jedoch nur das Notwendigste, die bislang nur mündlich ergangenen Hinweise der Richter des OVG fanden keine Berücksichtigung. Donnerstag (9.6.) soll der Stadtentwicklungsausschuss über dessen Offenlage entscheiden. Die nun erfolgte, deutliche Positionierung des Gerichts macht die Weiterverfolgung dieser Planung allerdings unmöglich.

Sollte die Politik und die Stadt die Planung weiterverfolgen, so muss diese grundlegend überarbeitet werden, um den heutigen Anforderungen an den Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen gerecht zu werden: Flachdächer, Gründächer, Anordnung der Häuser. Auch die Entwässerung würde vermutlich wiederholt zu überarbeiten sein, insofern nur mit vergangenheitsbasierten Standards gerechnet wurde. Die Berücksichtigung größerer Regenmengen wurde angekündigt (Dezember 2021), das Gericht erwartet diese (Urteil Mai 2022), die neuen Unterlagen (Mai 2022) geben hierzu nichts her! Wenn überhaupt, dann wäre mit einem neuen Bebauungsplan wahrscheinlich frühestens 2024/2025 zu rechnen, wenn die Stadt ihre (objektive) Aufgabe und das OVG diesmal ernst nimmt. Vorgenanntes Gutachten sieht allerdings auch das Freihalten und sogar die Schaffung solcher Flächen vor. Die ‚Wiese‘ wurde im Jahr 2018 als (stadtklimatische) Schutzzone neu ausgewiesen! Ob man über diesen Punkt hinwegkommt, ist fraglich. Jedenfalls würden wir ihn im Zweifel wieder gerichtlich in Frage stellen.

Wir dürfen gespannt sein: Die Stadt Wuppertal hat sich bereits vieles einfallen lassen, wollte auch der gerichtlichen Entscheidung durch vorschnelle Baugenehmigungen zuvorkommen, scheiterte jedoch bisher immer wieder!
(Oktober 2021, siehe: Stadt, WSW und Investor wollten schnell noch Fakten schaffen – vor dem Urteil im Eil-Verfahren! (Link))

Aber wir haben gelernt:
Bundesverwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht liegen falsch? Denn die Stadt hat immer Recht … (Link, gesonderter Beitrag)