Es wird deutlich, dass die Stadt bei der Erstellung des Bebauungsplans offensichtlich in keiner Weise um die Starkregen- und damit verbundenen Überflutungsgefahren gekümmert hat. Das geht aus der Prüfung und Begründung der Antragsbefugnis hervor. Selbst im Oktober 2021, nach der Überflutung im Sommer, sah sie die Einholung einer einfachen Stellungnahme der WSW AG als ausreichend für die gesamte Entwässerung an (siehe Anlage). Die Stellungnahme bestätigt allerdings nur die Anschlussfähigkeit an die Kanalisation. Die Kanalisation ist allerdings (hier) nur ausgelegt auf Regenereignisse 3-jähriger Wiederholhäufigkeit. Darüber hinausgehende Ereignisse blieben unberücksichtigt, obwohl die schadlose (oberflächige) Beseitigung in der Verantwortung der Stadt liegt – mindestens in Bezug auf Regenereignisse mit 20-jähriger Eintrittswahrscheinlichkeit.
Der WSW AG, von der die Stadt die Stellungnahme einforderte, obliegt hierbei nur der Bau und Betrieb der Kanalisation, nicht die Entsorgung der darüberhinausgehenden Wassermengen, die im Rahmen stärkerer Regenereignisse oberflächig abgeführt werden. Das geht aus der Internetseite des Eigenbetriebs Wasser und Abwasser Wuppertal (WAW) hervor. WAW ist demzufolge veraltwortlich für die Gesamtentwässerung und bedient sich nur bzgl. Entwässerungsbauwerken (Kanäle, Regenrückhaltebecken etc.) und deren Betrieb den Wuppertaler Stadtwerken (WSW).
Vielleicht ein systematischer Fehler in der Bauleitplanung?
Wie viele Neubaugebiete betrifft das noch, wenn das die übliche Vorgehensweise ist?
Stadt an OVG zur Entwässerungsthematik und Behandlung im B-Plan-Verfahren
Stellungnahme Kanalanschluss WSW AG
4000-2021-345638_Antragserwiderung WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH_27062019
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