Im Vorfeld war klar: Es wird knapp! Einstweilige Außervollzugsetzungen gelingen nur bei 3 von 100 Anträgen!

Die Problematik eines sogenannten Normenkontrollverfahrens (Klage gegen den B-Plan) ist, dass dieses Verfahren keine aufschiebende Wirkung hat. Der B-Plan bleibt zunächst bestands- und rechtskräftig. Baugenehmigungen können und müssen sogar, sofern die Voraussetzungen wie Entwässerung und Zufahrt vorliegen, erteilt werden. Aus diesem Grunde wurde zusätzlich ein Einstweiliges Rechtsschutzverfahren geführt. Dieses (Eil-)Verfahren kann deutlich schneller eine kurzfristige, vorläufige Entscheidung herbeiführen.

Die Hürde bzw. die Anforderungen in dieser Art des Verfahrens sind sehr hoch:

  • Fehler müssen offensichtlich sein,
  • Folgen müssen schwerwiegend sein,
  • die Fehler müssen auch im Hauptverfahren zur Unwirksamkeit führen,
  • es muss dringender Entscheidungsbedarf bestehen.

Diese Hürden konnten genommen werden,

Der Bebauungsplan 1223 „August-Jung-Weg/östl. Hosfelds Katernberg“ der Stadt Wuppertal wird bis zur Entscheidung des Senats in dem Hauptsacheverfahren 2 D 109/20.NE vorläufig außer Vollzug gesetzt.“

Es können nun keine Baugenehmigungen mehr erteilt werden.

Allerdings sind noch nicht alle bestehenden Mängel des Bebauungsplans durch das Oberverwaltungsgericht ermittelt. Die endgültige Zusammenstellung wird erst mit abschließendem Urteil erfolgen.

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